Der Auftraggeber beauftragt den Makler zum Nachweis von Kaufobjekten oder Verkäufern zur Vermittlung eines Kaufvertrages.
Dieser Maklervertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Kündigung verpflichtet, sobald er ein Objekt erworben hat oder keine Kaufabsicht mehr besteht.
Die Angebote des Maklers sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Kommt zwischen einem Dritten und dem Verkäufer aufgrund des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Maklerangebotes ein Vertrag zustande, so haftet der Auftraggeber für den dem Makler etwa entstandenen Schaden.
Es wird ferner vereinbart, dass der Auftraggeber spätere Direktangebote der nachgewiesenen Verkäufer oder nochmalige Angebote von Dritten - auch wenn sie zu anderen Bedingungen erfolgen - unter Berufung auf das vorhergehende Angebot des Maklers zurückweisen wird. Der Auftraggeber ist auch sonst verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Ursächlichkeit der Angebote des Maklers für einen weiteren Vertragsabschluss gefährden könnte.
Mit dem Zustandekommen eines notariellen Vertragsabschlusses hat der Makler eine Maklergebühr von 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer verdient. Sie ist am Tage des Vertragsabschlusses füllig. Dem Makler steht auch dann die Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt oder das Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird. Der Makler ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden.
Der Kaufinteressent wird alle sich aus einem abzuschliessenden ergebenen Zahlungen oder sonstigen Leistungen ohne Einschaltung des Maklers unmittelbar gegenüber dem Verkäufer erbringen, es sei denn, der Makler legt eine schriftliche Inkassovollmacht des Verkäufers vor.
Die Angebote des Maklers sind für den Kaufinteressenten, ausser beim Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages, kostenfrei.
Es gelten ansonsten die Geschäftsbedingungen der Mar-S Immobilien und Grundstücksverwaltung GmbH.
Vereinbarte Vertragsergänzungen und vom Auftraggeber gewünschte Veränderungen (ggf. Anlage beifügen).