Sie sind Eigentümer eines Miethauses. Wir sind kompetent in der Verwaltung derselben.
Ihre Vorteile:
* Keine Zeit mehr für Korrespondenz und Gespräche mit Mietern aufbringen!
* Keine Zeit mehr mit Nebenkostenabrechnungen!
* Keinen Ärger mehr mit den Handwerkern!
Unsere Leistungen: in der kaufmännischen Verwaltung
Kontakt und Schriftverkehr mit den Mietern,
Abschluß und Kündigung von Mietverträgen,
Neuvermietung der Wohnungen (gegen Gebühr),
der Abnahme und Übernahme Mieteinheiten (Wohnungen und Gewerbeeinheiten),
Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus dem Mietverhältnis zustehen,
Überwachung des Mieteingangs,
Mahnwesen,
Führung der Mietkautionen,
Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten,
Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt,
Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkosten Verordnung für den Wärmedienst,
Abrechnung sämtlicher Betriebskosten mit den Mietern,
Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Betriebskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung,
Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen, ggf. im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten,
Erstellung einer objektgerechten Hausordnung und Überwachung
Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften,
Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände,
Erfassung aller Zahlungseingänge,
Führung der Hauskonten,
Erstellung vierteljährlicher Abrechnungen, (auf Wunsch auch monatlich gegen Gebühr)
Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben,
Auf Wunsch Ansammlung und verzinsliche Anlage einer Instandhaltungsrücklage.
Unsere Leistungen: in der technischen Verwaltung
laufende Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers),
Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen (selbständige Vergabe bis zu einem vom Auftraggeber festgelegten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Hauseigentümer) unter Auswahl geeigneter Fachfirmen.
Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten,
Vorausplanung von periodischen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen,
Vorort-Inspektionen durch unseren Aussendienst,
Sonstiges: Jeder Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, unsere Beratungstätigkeit in allgemeinen Immobilienfragen in Anspruch zu nehmen (ohne Rechts- und Steuerberatung). Auf Wunsch können weitere Sonderleistungen vereinbart werden.