Formular - Verkauf


 

Mar-S Immobilien und Grundstücksverwaltung GmbH

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Verkäufer Makler Vertrag

 

Auftraggeber:

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Makler:          Mar- S Immobilien und Grundstücksverwaltung GmbH

                       Tegernseestr. 20, 12527 Berlin,

                        E Mail : Mar-S.Immobilien@onlinehome.de

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Auftragsobjekt:

 

Verhandlungsbasis:                                         Euro

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Auftragsbedingungen

1. Maklerauftrag:   

Der Auftraggeber beauftragt den Makler zum Nachweis von Kaufinteressenten oder zur Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses.  

2. Auftragsdauer: 

Der Auftrag läuft ab sofort bis...........   Wird er nicht unter  Einhaltung einer Monatsfrist schriftlich gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um einen weiteren Monat, höchstens jedoch bis zum Ablauf von 12 Monaten ab Auftragsbeginn.

3. Rechte des Auftraggebers:

 Der Auftraggeber ist berechtigt, 

a) jederzeit an eigene Interessenten zu verkaufen,

b) die Dienste von höchstens zwei weiteren Maklern  zur  Förderung des Verkaufs in Anspruch zu nehmen.

4. Pflichten des Auftraggebers:

 Der Auftraggeber verpflichtet sich,

a) den Makler unverzüglich von einer etwaigen Beauftragung weiterer Makler unter Angabe der Anschriften derselben zu unterrichten und ihm mindestens die gleich günstigen Angebotsbedingungen wie den anderen Maklern einzuräumen,

b) dem Makler alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Unterlagen auszuhändigen, die er nach §§10 und 11 MaBV benötigt, um seiner Aufzeichnungs- und Informationspflicht genügen zu können.

5. Maklergebühr:

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Auftraggeber an den Makler keine Courtage zu bezahlen hat. Als Gegenleistung für diese Freistellung verpflichtet sich der Auftraggeber, den Makler zu allen Vertragsverhandlungen mit den Interessenten des Maklers hinzuzuziehen. Bei etwa erforderlichen Bemühungen des Maklers, mit seinen Interessenten eine verbindliche Courtagevereinbarung zu treffen, hat ihn der Auftraggeber zu unterstützen.

 

6. Aufwendungsersatz:

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Makler entstehende Aufwendungen zu ersetzen:

a) Vom Tage des Vertragsbeginns an, falls der Auftraggeber als Vertreter ohne Vollmacht gehandelt haben sollte und er dies dem Makler verschwieg, oder falls der Auftraggeber mehr als zwei weitere Makler für sich tätig werden läßt.

b) Vom Tage des Verstoßes an, falls der Auftraggeber seine Pflichten gemäß Ziffer 2 und 4 verletzt.

Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig. Der Makler hat in den Fällen, in denen ihm ein Aufwendungsersatz zusteht, ein fristloses Kündigungsrecht.

7. Vereinbarte Vertragsergänzungen und vom Auftraggeber gewünschte Vertragsänderungen:

 

 

Vollmacht

Der Auftraggeber erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch und die Grundbuchakte, in alle übrigen in Frage kommenden behördlichen Akten einschließlich der des Finanzamtes, sowie in die Akten der Realgläubiger, soweit sie sich auf das Auftragsobjekt beziehen. Der Makler ist berechtigt, das Auftragsobjekt allein oder mit Interessenten zu besichtigen (nicht zutreffendes streichen).

 

Ort und Datum

 

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Unterschrift Auftraggeber                                         Unterschrift Makler

 

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